Fliesen- und Mosaikleger
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Handwerkliches Geschick und ein Sinn für Ästhetik

fliesenlegerDer Fliesenleger ist ein Ausbauberuf im Bereich des Bauwesens. Der Beruf verlangt sowohl fachliche Kenntnisse und handwerkliche Fertigkeiten, als auch ästhetisches Empfinden. Fliesenleger verkleiden Wand- und Bodenflächen mit keramischen Fliesen, Platten aus Natur-, Werk- und Kunststeinen und Mosaiken.

Die Berufsbezeichnung in Deutschland entstand im Jahre 1935. Davor verarbeiteten Ofenbauer oder Töpfer die Fliesen. Der Beruf Fliesen-, Platten- und Mosaikleger gehört der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe, der in der Anlage B der Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe die als Handwerk betrieben werden können, an. Die Handwerksordnung Teil II regelt:

  • die Ausbildungszeit (2-3 Jahre)
  • das Berufsbild mit seinen Fertigkeiten und Kenntnissen
  • den Ausbildungsrahmenlehrplan
  • die Prüfungsanforderungen

Das Berufsbild gibt die Tätigkeiten und die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten an. Zu unterscheiden ist zwischen den Prüfungsanforderungen zum Ausbildungsberuf und zur Meisterprüfung.

Erlernt wird der Beruf in Deutschland in der Regel in einer dreijährigen Ausbildung zum Gesellen. Bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung können diese unter bestimmten Voraussetzung einen Facharbeiterabschluss zum Ausbaufacharbeiter/in erhalten und Ausbaufacharbeiter/innen können nach einer weiteren einjährigen Ausbildung eine Prüfung zum Gesellen im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ablegen.

Der Meistertitel ist nach der Reform der Handwerksrolle nicht mehr zwingend vorgeschrieben, um selbständig einen Handwerksbetrieb im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk zu führen. 

Das Handwerk

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Tel. 0211-24 32 03
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www.handwerker-erkrath.de

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